Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen MPU TURA Beratung und ihren Kundinnen und Kunden im Zusammenhang mit Beratungs- und MPU-Vorbereitungsleistungen.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen MPU TURA Beratung, Inhaberin Ayşe Öztürk (nachfolgend „MPU TURA“ oder „Anbieterin“) und den jeweiligen Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“).
Sie gelten insbesondere für Leistungen im Bereich der MPU-Beratung, MPU-Vorbereitung, Einzelberatung, Online-Beratung, telefonischen Beratung sowie für damit verbundene Beratungs- und Unterstützungsleistungen.
Diese AGB gelten unabhängig davon, ob der Vertrag persönlich, telefonisch, per E-Mail, über ein Online-Formular, über WhatsApp oder auf sonstige Weise zustande kommt.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, MPU TURA stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Anbieterin und Vertragspartner
Vertragspartnerin des Kunden ist:
Inhaberin: Ayşe Öztürk
Geprüfte MPU-Beraterin
Kaiser-Otto-Platz 1–5
45276 Essen
Deutschland
Telefon: 0201 75851557
Mobil / WhatsApp: 0176 84774868
E-Mail: info@mpu-tura.de
§ 3 Gegenstand der Leistungen
Gegenstand der vertraglichen Leistungen ist die individuelle Beratung und Vorbereitung des Kunden auf eine Medizinisch- Psychologische Untersuchung (MPU).
Je nach gebuchter Leistung können insbesondere folgende Inhalte Bestandteil der Beratung sein:
- Analyse der individuellen Ausgangssituation
- Aufarbeitung des MPU-Anlasses
- Vorbereitung auf das psychologische Gespräch
- Reflexion des bisherigen Verhaltens
- Entwicklung und Besprechung von Veränderungsstrategien
- Vorbereitung auf typische Fragen im MPU-Gespräch
- Durchführung von Probe- und Reflexionsgesprächen
- Unterstützung bei der strukturierten Vorbereitung
- Allgemeine Orientierung zu Abstinenznachweisen
- Beratung bei MPU wegen Alkohol, Drogen, Punkten oder Straftaten
- Online-Beratung und telefonische Beratung
Der konkrete Umfang der Leistungen richtet sich nach der jeweils individuell vereinbarten Leistung bzw. dem gebuchten Beratungspaket.
§ 4 Kein Erfolgsgarantie
MPU TURA schuldet eine fachgerechte, sorgfältige und nach dem vereinbarten Leistungsumfang erbrachte Beratung und Vorbereitung.
Ein bestimmtes Ergebnis der MPU kann jedoch nicht garantiert werden.
Insbesondere besteht kein Anspruch auf ein positives MPU-Gutachten, die Erteilung oder Wiedererteilung der Fahrerlaubnis oder eine bestimmte Entscheidung einer Begutachtungsstelle, Behörde, Führerscheinstelle oder sonstigen Institution.
Wichtig: Die MPU wird von einer hierfür zuständigen Begutachtungsstelle durchgeführt. MPU TURA ist nicht an der Entscheidung über das Ergebnis der MPU beteiligt und hat keinen Einfluss auf die Entscheidung der Begutachtungsstelle oder der zuständigen Behörden.
§ 5 Persönliche Mitwirkungspflichten des Kunden
Eine erfolgreiche Vorbereitung setzt eine aktive und wahrheitsgemäße Mitwirkung des Kunden voraus.
Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:
- alle für die Beratung relevanten Angaben nach bestem Wissen vollständig und wahrheitsgemäß zu machen;
- wesentliche Änderungen seiner persönlichen Situation unverzüglich mitzuteilen;
- vereinbarte Termine rechtzeitig wahrzunehmen;
- vereinbarte Aufgaben und Vorbereitungsschritte eigenständig und sorgfältig durchzuführen;
- erforderliche Unterlagen und Informationen rechtzeitig bereitzustellen, soweit diese für die vereinbarte Beratung erforderlich sind;
- MPU TURA über wesentliche neue Informationen im Zusammenhang mit dem MPU-Verfahren zu informieren.
Unvollständige, falsche oder bewusst zurückgehaltene Angaben können die Qualität und Aussagekraft der Beratung erheblich beeinträchtigen.
MPU TURA ist nicht verpflichtet, Angaben des Kunden eigenständig auf deren tatsächliche Richtigkeit zu überprüfen.
§ 6 Wahrheitsgemäße Angaben und persönliche Verantwortung
Die Beratung basiert grundsätzlich auf den Informationen, die der Kunde zur Verfügung stellt.
Der Kunde bleibt selbst dafür verantwortlich, gegenüber Behörden, Begutachtungsstellen, Ärzten, Laboren und sonstigen Stellen wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen.
MPU TURA unterstützt den Kunden bei der persönlichen Aufarbeitung und Vorbereitung. Die Beratung dient jedoch nicht dazu, falsche Tatsachen darzustellen, relevante Informationen zu verschweigen oder ein bestimmtes MPU-Ergebnis durch manipulierte Angaben zu erreichen.
MPU TURA gibt keine Anleitung zur Täuschung einer Begutachtungsstelle. Ziel der Vorbereitung ist eine ehrliche, nachvollziehbare und eigenverantwortliche Aufarbeitung der individuellen Situation.
§ 7 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von MPU TURA annimmt und MPU TURA die Annahme bestätigt oder mit der vereinbarten Leistung beginnt.
Eine unverbindliche Anfrage oder die Kontaktaufnahme über die Website stellt grundsätzlich noch keinen Vertragsschluss dar.
Das kostenlose Erstgespräch dient der gegenseitigen Orientierung und der Klärung, ob und in welchem Umfang eine weitere Beratung sinnvoll ist.
Soweit nach dem Erstgespräch eine kostenpflichtige Beratung vereinbart wird, werden Umfang, Preis und gegebenenfalls Zahlungsbedingungen vor Beginn der kostenpflichtigen Leistung vereinbart.
§ 8 Erstgespräch
Ein kostenloses Erstgespräch ist, sofern ausdrücklich angeboten, unverbindlich und dient insbesondere der ersten Einschätzung der individuellen Situation.
Das Erstgespräch stellt keine vollständige MPU-Vorbereitung, Rechtsberatung, medizinische Untersuchung oder psychotherapeutische Behandlung dar.
Aus dem kostenlosen Erstgespräch entsteht grundsätzlich kein Anspruch auf weitere kostenlose Beratungsleistungen.
§ 9 Termine und Pünktlichkeit
Vereinbarte Beratungstermine sind verbindlich.
Der Kunde verpflichtet sich, zu vereinbarten Terminen rechtzeitig zu erscheinen bzw. bei Online-Terminen rechtzeitig technisch erreichbar zu sein.
Bei Online-Terminen ist der Kunde selbst dafür verantwortlich, über eine ausreichende Internetverbindung sowie ein geeignetes Endgerät zu verfügen.
Verzögerungen, die aus der Sphäre des Kunden stammen, können grundsätzlich nicht zu einer entsprechenden Verlängerung des vereinbarten Beratungstermins führen.
§ 10 Absage und Verschiebung von Terminen
Kann ein Kunde einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, soll die Absage möglichst frühzeitig erfolgen.
Eine kostenfreie Verschiebung eines Termins ist grundsätzlich möglich, sofern die Absage rechtzeitig erfolgt und ein Ersatztermin vereinbart werden kann.
Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen kann MPU TURA grundsätzlich eine angemessene Ausfallvergütung verlangen, soweit dies gesetzlich zulässig ist und dem Kunden vorab entsprechend mitgeteilt wurde.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
MPU TURA bleibt der Nachweis eines tatsächlich höheren Schadens vorbehalten, soweit gesetzlich zulässig.
§ 11 Vergütung und Preise
Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der jeweils individuell vereinbarten Leistung bzw. dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preis.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verstehen sich die angegebenen Preise in Euro.
Kosten, die nicht Bestandteil der vereinbarten MPU-Beratung sind, insbesondere Kosten für medizinische Untersuchungen, Abstinenznachweise, Laboruntersuchungen, MPU-Begutachtung, behördliche Gebühren, Führerscheinstelle oder sonstige externe Dienstleistungen, sind vom Kunden selbst zu tragen.
Die Kosten der eigentlichen MPU sowie externe Kosten sind nicht automatisch Bestandteil eines Beratungspakets. Maßgeblich ist stets die konkrete individuelle Vereinbarung.
§ 12 Zahlungsbedingungen
Die vereinbarte Vergütung ist zu dem jeweils vereinbarten Zahlungszeitpunkt fällig.
Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, kann MPU TURA die Erbringung weiterer Leistungen von der vollständigen Zahlung fälliger Beträge abhängig machen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
MPU TURA ist berechtigt, bei Zahlungsverzug weitere Leistungen bis zur Begleichung fälliger Forderungen vorübergehend zurückzuhalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 13 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von MPU TURA anerkannt sind.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und gesetzlich zulässig ist.
§ 14 Umfang und Grenzen der Beratung
MPU TURA erbringt Beratungs- und Vorbereitungsleistungen im Bereich der MPU.
Die Leistungen stellen insbesondere keine Rechtsberatung, medizinische Behandlung, Psychotherapie oder ärztliche Untersuchung dar.
Medizinische, psychotherapeutische, suchtmedizinische oder rechtliche Fragestellungen können gegebenenfalls die Einbindung entsprechend qualifizierter Fachstellen erforderlich machen.
MPU TURA kann keine verbindliche Entscheidung darüber treffen, ob eine Person medizinisch, psychologisch oder rechtlich für eine bestimmte Maßnahme geeignet ist.
§ 15 Abstinenznachweise und externe Leistungen
Informationen zu Abstinenznachweisen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine verbindliche Beratung durch die zuständige Begutachtungsstelle, ein Labor, einen Arzt oder eine andere hierfür zuständige Fachstelle.
Die Durchführung von Drogenscreenings, Haaranalysen, Urinuntersuchungen, medizinischen Untersuchungen und sonstigen externen Leistungen erfolgt nicht durch MPU TURA, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Für die Auswahl, Durchführung und Anerkennung externer Nachweise ist grundsätzlich die jeweils zuständige Fachstelle bzw. Begutachtungsstelle maßgeblich.
§ 16 Online-Beratung
Online-Beratungen können über digitale Kommunikationsmittel durchgeführt werden.
Für die technische Ausstattung, Internetverbindung und Erreichbarkeit auf Seiten des Kunden ist dieser selbst verantwortlich.
Sollte ein Online-Termin aufgrund technischer Probleme auf Seiten von MPU TURA nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden können, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart.
Bei technischen Problemen auf Seiten des Kunden besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine automatische Verlängerung des Termins.
§ 17 Kommunikation per E-Mail und WhatsApp
Die Kommunikation kann nach entsprechender Vereinbarung oder auf Wunsch des Kunden per E-Mail, Telefon oder WhatsApp erfolgen.
Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Kommunikation über externe Kommunikationsdienste die Datenverarbeitung durch den jeweiligen Anbieter nach dessen eigenen Datenschutzbestimmungen erfolgt.
Insbesondere bei sensiblen Informationen im Zusammenhang mit der MPU sollte der Kunde prüfen, welche Kommunikationsform für ihn geeignet ist.
MPU TURA empfiehlt, besonders sensible Informationen nur in dem Umfang zu übermitteln, wie dies für die konkrete Beratung erforderlich ist.
§ 18 Vertraulichkeit
MPU TURA behandelt die im Rahmen der Beratung bekannt gewordenen persönlichen Informationen vertraulich und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung .
Gesetzliche Offenlegungspflichten sowie gesetzlich zulässige oder erforderliche Übermittlungen bleiben unberührt.
§ 19 Datenschutz und sensible Informationen
Im Rahmen der MPU-Beratung können besonders sensible persönliche Informationen bekannt werden, beispielsweise Angaben zu Alkohol, Drogen, Abstinenz, Verkehrsverstößen, Straftaten, persönlichen Lebensumständen oder bisherigen MPU-Verfahren.
Der Umgang mit diesen Informationen richtet sich nach der Datenschutzerklärung von MPU TURA und den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Der Kunde sollte MPU TURA nur diejenigen Informationen zur Verfügung stellen, die für die Durchführung der vereinbarten Beratung erforderlich oder sinnvoll sind.
§ 20 Unterlagen und Dokumente
Soweit für die Beratung Unterlagen des Kunden benötigt werden, können diese nach vorheriger Absprache zur Verfügung gestellt werden.
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, nur solche Unterlagen zu übermitteln, deren Übermittlung für die Beratung erforderlich ist.
MPU TURA übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität von Unterlagen, die vom Kunden oder von Dritten zur Verfügung gestellt werden.
Originalunterlagen sollten grundsätzlich nicht ohne ausdrückliche Vereinbarung aus der Hand gegeben werden.
§ 21 Haftung
MPU TURA haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Ebenso bleibt die Haftung für Schäden unberührt, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Anbieterin oder ihrer gesetzlichen Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen beruhen.
Im Übrigen ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf die vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden begrenzt.
Eine Haftung für das Nichterreichen eines bestimmten MPU-Ergebnisses besteht nicht, sofern MPU TURA die vereinbarten Beratungsleistungen ordnungsgemäß erbracht hat.
§ 22 Haftung für technische Störungen
MPU TURA haftet nicht für technische Störungen, die außerhalb des eigenen Verantwortungsbereichs liegen, insbesondere für Störungen des Internets, von Telekommunikationsnetzen, E-Mail-Diensten, WhatsApp oder sonstigen externen Plattformen.
Zwingende gesetzliche Haftungsansprüche bleiben hiervon unberührt.
§ 23 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Von MPU TURA bereitgestellte Unterlagen, Texte, Arbeitsmaterialien, Konzepte, Checklisten und sonstige Inhalte sind, soweit sie urheberrechtlich geschützt sind, ausschließlich für die persönliche Nutzung durch den jeweiligen Kunden bestimmt.
Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe, gewerbliche Nutzung oder sonstige Verwertung ist ohne vorherige Zustimmung nicht gestattet, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
Dies gilt insbesondere für die Weitergabe von individuellen Beratungsunterlagen an Dritte oder deren Veröffentlichung im Internet.
§ 24 Verhalten während der Beratung
MPU TURA legt Wert auf einen respektvollen und sachlichen Umgang.
Beleidigungen, Bedrohungen, diskriminierendes Verhalten, Belästigungen oder sonstiges unangemessenes Verhalten gegenüber der Beraterin oder anderen beteiligten Personen sind nicht gestattet.
Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen kann MPU TURA die Beratung nach vorheriger Abwägung und unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben beenden.
§ 25 Beendigung des Beratungsverhältnisses
Das Beratungsverhältnis kann durch den Kunden oder MPU TURA beendet werden, soweit keine abweichende vertragliche Vereinbarung besteht und gesetzliche Kündigungsrechte nicht entgegenstehen.
Bereits erbrachte Leistungen sind grundsätzlich zu vergüten.
Bei vorzeitiger Beendigung werden bereits geleistete Zahlungen unter Berücksichtigung der tatsächlich erbrachten Leistungen und der gesetzlichen Vorschriften abgerechnet.
Gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
§ 26 Widerrufsrecht für Verbraucher
Soweit der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikations- mitteln geschlossen wurde, können gesetzliche Widerrufsrechte bestehen.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, sofern diese für den jeweiligen Vertrag erforderlich ist.
Das gesetzliche Widerrufsrecht kann unter bestimmten Voraussetzungen erlöschen, wenn eine Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erbracht wurde und die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
§ 27 Höhere Gewalt
Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von MPU TURA können die Leistungserbringung vorübergehend beeinträchtigen oder unmöglich machen.
Hierzu können insbesondere Naturereignisse, erhebliche technische Störungen, Ausfälle von Kommunikationsnetzen, behördliche Maßnahmen, Pandemien, Streiks oder vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse gehören.
In solchen Fällen werden sich die Parteien nach Möglichkeit über einen geeigneten Ersatztermin oder eine andere angemessene Lösung verständigen.
§ 28 Änderungen der persönlichen Situation
Der Kunde ist verpflichtet, MPU TURA über wesentliche Änderungen seiner Situation zu informieren, soweit diese für die Beratung relevant sein können.
Hierzu können beispielsweise neue behördliche Entscheidungen, neue MPU-Anordnungen, Änderungen des Begutachtungszeitpunkts, neue Verkehrsverstöße oder Veränderungen im Zusammenhang mit Abstinenznachweisen gehören.
Eine unterlassene Mitteilung kann dazu führen, dass die Beratung nicht mehr auf einer aktuellen Informationsgrundlage erfolgt.
§ 29 Verhältnis zu Behörden und Begutachtungsstellen
MPU TURA ist organisatorisch und rechtlich unabhängig von Führerscheinstellen, Fahrerlaubnisbehörden, Begutachtungsstellen, Laboren und sonstigen staatlichen oder privaten Stellen.
MPU TURA kann daher keine Entscheidungen dieser Stellen beeinflussen oder garantieren.
Verbindlich sind ausschließlich die Entscheidungen der jeweils zuständigen Behörden und Begutachtungsstellen.
§ 30 Keine Rechtsberatung
Die von MPU TURA angebotene MPU-Beratung stellt keine Rechtsberatung dar.
Bei rechtlichen Fragen, insbesondere zu Verwaltungsverfahren, Widersprüchen, Klagen, Bußgeldverfahren, Strafverfahren oder sonstigen rechtlichen Angelegenheiten, sollte der Kunde einen entsprechend zugelassenen Rechtsanwalt konsultieren.
§ 31 Keine medizinische oder psychotherapeutische Behandlung
MPU TURA bietet keine medizinische Behandlung und keine Psychotherapie an.
Soweit sich im Rahmen der Beratung Hinweise auf einen medizinischen, psychotherapeutischen oder suchtmedizinischen Unterstützungsbedarf ergeben, kann MPU TURA dem Kunden empfehlen, entsprechend qualifizierte Fachstellen aufzusuchen.
Eine solche Empfehlung begründet keinen Anspruch auf eine Behandlung durch MPU TURA.
§ 32 Erreichbarkeit und Kommunikation
MPU TURA bemüht sich, Anfragen innerhalb angemessener Zeit zu beantworten.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Reaktionszeit besteht nicht, sofern keine ausdrücklich abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Eine ständige Erreichbarkeit außerhalb vereinbarter Geschäfts- oder Beratungszeiten wird nicht geschuldet.
§ 33 Elektronische Kommunikation
Der Kunde stimmt im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten der Kommunikation über elektronische Kommunikationsmittel zu, sofern diese für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich oder vom Kunden gewünscht ist.
Die Übermittlung vertraulicher oder besonders sensibler Informationen erfolgt nur im Rahmen der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben.
§ 34 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen MPU TURA und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstands- bestimmungen. Eine Gerichtsstandsvereinbarung wird gegenüber Verbrauchern nur getroffen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen kann, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Anbieterin als Gerichtsstand vereinbart werden.
§ 35 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 36 Änderungen der AGB
MPU TURA ist berechtigt, diese AGB für zukünftige Vertragsverhältnisse zu ändern oder zu ergänzen.
Für bereits geschlossene Verträge gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses vereinbarten Bedingungen, soweit nicht gesetzlich zulässig etwas anderes vereinbart wird.
Die jeweils aktuelle Fassung der AGB kann auf dieser Website eingesehen werden.
§ 37 Vorrang zwingender gesetzlicher Vorschriften
Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben von diesen AGB unberührt.
Insbesondere bleiben gesetzliche Verbraucherrechte, Widerrufsrechte, Datenschutzrechte sowie zwingende Haftungsregelungen unberührt.
§ 38 Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben den Stand 01-01-2023.
Maßgeblich ist grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses wirksam einbezogene Fassung der AGB.
Ayşe Öztürk · Geprüfte MPU-Beraterin
Kaiser-Otto-Platz 1–5 · 45276 Essen
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0201 75851557
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WhatsApp:
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